Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines
1. Die allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen – kurz AGB – beziehen sich auf alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden bzw. Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Nutzung.
3.Möchte der Kunde bzw. Auftraggeber den AGB widersprechen, hat das schriftlich innerhalb dreier Werktagen zu geschehen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Einbeziehung ebenso für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches Bildmaterial, das dem Kunden bzw. Auftraggeber überlassen wird, ungeachtet, in welcher technischen Form – ob analog oder digital – sie vorliegen.
2. Der Kunde anerkennt, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die als solche zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden, grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 Prozent auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden bzw. Auftraggeber angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde bzw. Auftraggeber angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.) maßgeblich, für welches das Bildmaterial gemäß Lieferschein oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt wurde.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
a) eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
b) jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
c) die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie DVD, CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.IV 3. AGB dient,
d) jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf DVD, CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
e) jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Intra- oder Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
f) die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde bzw. Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in eindeutiger Zuordnung zum jeweiligen Bild.
V. Haftung
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Ausgenommen ist Bildmaterial, dem jeweils entsprechend unterzeichnete „Release-Formulare“ beigefügt sind. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden bzw. Auftraggeber. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung und für die sich aus der jeweils konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Der Fotograf verpflichtet sich, Negative sowie digitale Datenträger sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene Negative und Datenträger nach zwei Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Photomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haftet der Photograph nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt er seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab.
7. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet der Fotograf bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern, Vorlagen und digitalen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden bzw. Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lichtbilder oder digitalen Bilder schriftlich beim Fotografen geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge beim Fotografen.
VI Nebenpflichten
1. Der Kunde bzw. Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und – je nach Ort der Aufnahme – unverzüglich nach deren Beendigung wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber die Aufnahmeobjekte nicht spätestens zwei Werktage nach Aufforderung ab, ist der Fotograf berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Räumlichkeiten die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Der Fotograf verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu behandeln, er haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
VII. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist hingegen kein Honorar vereinbart, wird es anhand der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der „Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“ (MFM) verbindlich festgelegt. Das Honorar ist ein Nettobetrag zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.IV 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar gleichsam für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, bedarf das der schriftlichen Vereinbarung.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß VII. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75,00 € pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VIII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Bildmaterial ist in der gelieferten Form direkt nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen ist ein Belegexemplar. Eine Verlängerung der Dreimonats-Frist bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden bzw. Auftraggebers oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zwecks Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde bzw. Auftraggeber trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
IX. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 Prozent des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
0,25 € pro Tag und Bild für S/W- oder Farb-Abzüge oder Dia-Duplikate
1,00 € pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
50,00 € pro S/W- oder Farbabzug oder KB-Dia-Duplikat
125,00 € pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
250,00 € pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat, sei es analog oder digital, wie z.B. CD, DVD, Diskette oder anderer Datenträger.
500,00 € pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat, sei es analog oder digital, wie z.B. CD, DVD, Diskette oder anderer Datenträger.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Ausmaß der Beschädigung und dem Umfang der verbliebenen Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer, geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder Abrechnung ohne Belegexemplar oder Abrechnung ohne Angabe, welches Bild wo in welcher Publikation verwendet worden ist, ist an den Fotografen eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Nutzungsrechte werden durch die in Ziffer VIII. vorgesehenen Zahlungen nicht begründet.
X. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, das gilt ebenso für Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer einzelnen oder mehrerer Passagen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung dieser AGB durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am ehesten entspricht.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Kunde bzw. Auftraggeber Vollkaufmann ist, 49716 Meppen.
Hier geht es wieder zur Hauptseite.